Eine schwer zu findende Immobilie aufgrund ihrer Nähe zur Altstadt von Jávea (4 Minuten zu Fuß) und ihrer schönen offenen und Meeresblick. In einer Sackgasse in einer ruhigen und grünen Gegend gelegen, befindet sich dieses 2.734 m² große Grundstück zum Bauen.
Ein Grundstück mit sehr guten Abmessungen, das an 2 Straßen grenzt und eine perfekte Neigung für den Bau einer modernen Villa bietet. Oder warum nicht das Grundstück in zwei Parzellen aufteilen, um 2 Häuser bauen zu können?
Die Vorschriften in diesem Gebiet erlauben den Bau eines freistehenden Gebäudes, wenn das Grundstück mindestens 1.000 m² groß ist. Mit einer Fläche von etwa 2.734 m² und unter Berücksichtigung der möglichen Abtretungen bei der Beantragung einer Baugenehmigung können wir sicher sein, dass genügend Platz vorhanden ist, um 2 Häuser zu bauen, wobei jedes Grundstück mehr als 1.000 m² groß ist.
Klassifizierung und Bewertung des Bodens: Bodenklasse: städtisches Land Städtebauliche Qualifikation: extensives Wohngebiet Verordnungszone: Zone E „Extensives Wohnen“, Grad II. (Art. 10.5 der Verordnungen des Generalplans)
Die Volumenbestimmungen für die Verordnung E, Grad II, des Generalplans sind wie folgt:
Globalnutzung: Einfamilienhaus. Freistehendes Gebäude Mindestparzellengröße: 1.000,00 m² (Einhaltung von Art. 10.5.1.1 und 8.1.3. PG) Mindestfassade zur öffentlichen Straße: 20,00 m Maximale Bebaubarkeit: 0,28 m² t/m² Nutzungsgrad: 0,198 m² t/m² Maximale Anzahl der Stockwerke: 2 Maximale Traufhöhe: 7 m Maximale Gesamthöhe: 9,50 m Maximale Bebauung: 30 % Mindestabstand zu den Grenzen: 5 m.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte, wir helfen Ihnen gerne weiter.